Verkehrsrecht


Wie vertreten Sie auch auf dem Gebiet des Verkehrsrechts.
Das Verkehrsrecht umfasst das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsverwaltungsrecht sowie das Verkehrsordnungswidrigkeiten- und Verkehrsstrafrecht.

Wenn Sie einen Verkehrsunfall hatten und dieser durch eine andere Person verursacht wurde, so steht Ihnen das Recht zu, bei der Geltendmachung der Schadensersatzansprüche gegen die zuständige Haftpflichtversicherung einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Ihre Rechtsanwaltsgebühren müssen Sie nicht bezahlen; diese werden von der gegnerischen Haftpflichtversicherung übernommen; und zwar ausnahmslos.

Da dem Laien bei der Schadenabwicklung die hierfür notwendige Fachkunde fehlt und dieser die Abrechnungen der Versicherungen (insbesondere bei der Kürzung von Schadensersatzansprüchen bzw. bei dem Verweis auf eine kostengünstigere Werkstatt) nicht immer nachvollziehen kann, werden die Rechtsanwaltskosten als Ausdruck des Prinzips der Waffengleichheit von dieser ausnahmslos übernommen.

Wir wickeln die durch einen Verkehrsunfall entstandenen Sachschäden (Reparaturkosten, Nutzungsausfallentschädigung, Mietwagenkosten, merkantiler Minderwert) nebst Personenschäden bei der gegnerischen Versicherung ab und überprüfen die einzelnen Abrechnungspositionen, sobald diese Kürzungen vornimmt. Auch setzen wir Ihre Ansprüche hierbei gerichtlich durch.

Auch bei Ordnungswidrigkeiten im Verkehr vertreten wir Sie und legen gegen Bußgeldbescheide, sofern diese bereits ergangen sind, Einspruch ein.
In Fällen, wo Ihnen ein Fahrverbot droht, kann von diesem bei Vorliegen der Voraussetzungen -gegen eine Erhöhung der Geldbuße- abgesehen werden.

Das Verkehrsstrafrecht erfasst Straßenverkehrsdelikte, also Straftaten, welche im Verkehr (beispielsweise unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Trunkenheit im Verkehr) begangen werden.