Familienrecht


Gegenstand familienrechtlicher Verfahren infolge einer Trennung sind vorwiegend Scheidungen, Scheidungsfolgesachen, wie Umgangsregelungen mit den Kindern nebst Klärung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat aufgrund der Trennung der Ehepaare sowie Gewaltschutzverfahren.
Diese Lebenssituationen sind nicht einfach und oft mit einer Belastung verbunden. Wir begleiten Sie durch diese Situation mit Einfühlsamkeit und vertreten Sie vor den Familiengerichten in sämtlichen Angelegenheiten.

Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem
  • Anträge auf Scheidung
  • Anträge in Scheidungsfolgesachen
    • Antrag auf Sorgerecht
    • Antrag auf Umgang
    • Antrag auf Kindesunterhalt
    • Antrag auf Trennungsunterhalt/ nachehelichen Unterhalt,
    • Antrag auf Klärung der Rechtsverhältnisse
  • Antrag auf Erlass eines Gewaltschutzbeschlusses
  • Scheidungsfolgenvereinbarungen

Die Scheidung ist nach Ablauf des Trennungsjahres möglich. Dazu müssen die Beteiligten mindestens 1 Jahr getrennt von Bett und Tisch leben.
Ist die Scheidung streitig, so kann sich das Scheidungsverfahren über mehrere Jahre hinausziehen.
Nach einer Trennung von 3 Jahren gilt die Ehe jedoch automatisch als gescheitert.