Arbeitsrecht


Das Arbeitsrecht ist oft mit arbeitsgerichtlichen Verfahren aufgrund einer Kündigung verbunden. Es kommt häufig vor, dass Kündigungen aufgrund von Vorfällen fristlos erfolgen, dass die Kündigungsfristen bei ordentlichen Kündigungen nicht wirksam im Arbeitsvertrag geregelt sind oder aber die Kündigungsfristen -z.B. aufgrund einer verspäteten Zustellung- nicht eingehalten werden.
So gibt es verschiedene gesetzlichen Anforderungen zu beachten, die zu einem Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht führen können.
Auch steht jedem Arbeitnehmer das Recht zu, eine Kündigungsschutzklage (bei mehr als 10 Beschäftigten) oder aber eine Feststellungsklage zu erheben und gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Kündigung unwirksam ist. Die Erfolgsaussichten solcher Klagen sind für den Arbeitnehmer idR. groß, da der Arbeitgeber in der Beweispflicht für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes ist. Arbeitsgerichtliche Prozesse enden in der Regel mit einer Einigung. Im Falle einer langen Betriebszugehörigkeit setzen wir auch die Zahlung einer angemessenen Abfindung durch.

Wir vertreten Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber gerichtlich als auch außergerichtlich.

Unsere Tätigkeit umfasst:
  • Anfertigung von Arbeitsverträgen
  • Anfertigung von Aufhebungsverträgen
  • Anfertigung von ordentlichen oder außerordentlichen Kündigungen
  • Beratung vor oder bei einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung
  • Kündigungsschutzklage
  • Klagen auf Lohnzahlung, Zahlung von Urlaubsabgeltungen etc.
  • Durchsetzung einer Abfindung