Steuerrecht


Das Steuerrecht ist komplex und für den Steuerpflichtigen kaum verständlich. Der Umgang mit den jeweiligen Behörden -wie dem Finanzamt, dem Finanzamt für Steuerfahndung oder für Bußgeld- & Strafsachen- ist oftmals unangenehm.
Wir sind eine auf das Steuerrecht spezialisierte Kanzlei und beraten und vertreten Sie in allen Angelegenheiten des Steuerrechts vor den zuständigen Behörden. Unser Berufsalltag ist geprägt vom ständigen Kontakt zu den Finanzbehörden.
Im Steuerstreit legen wir Einsprüche gegen die ergangenen Steuerbescheide für Sie ein, stellen die notwendigen Anträge (Aussetzung der sofortigen Vollziehung, Erlass-, Stundungsanträge und Anträge Vollstreckungsaufschub) und erheben Klage vor den Finanzgerichten.
Da Anwälte auch zur steuerlichen Beratung befugt sind, nehmen wir auch Aufgaben wie die Bearbeitung der Finanzbuchhaltung und Anfertigung von Steuererklärungen sowie die Aufstellung von Jahresabschlüssen in unserer Rechtsanwaltskanzlei und Steuerberatungskanzlei Özkan Hanseatic Tax Steuerberatungsgesellschaft mbH wahr.

Zu den einzelnen Rechtsgebieten des Steuerrechts gehören:

Unternehmensgründung

Beratung bei der Unternehmensgründung und der Wahl der richtigen Rechtsform. Bei der Gründung eines Unternehmens ist es wichtig, sich vorab rechtlich umfassend beraten zu lassen und sich für die richtige Unternehmensform zu entscheiden.

Steuerstreit

Ein Steuerstreit entsteht immer dann, wenn sich der Steuerpflichtige gegen eine Maßnahme des Finanzamtes zur Wehr setzt.
Dies kann durch die Einlegung eines Einspruchs gegen einen Steuerbescheid oder einen Ablehnungsbescheid zu einem gestellten Antrag oder durch Erhebung einer Klage vor dem Finanzgericht erfolgen.
Da das Steuerrecht für den Laien sehr komplex und unüberschaubar ist, ist es sehr ratsamen, sehr frühzeitig einen Anwalt, der mit der Materie des Steuerrechts vertraut ist, zu beauftragen, da hier in der Regel auch Anträge zur Aussetzung der Vollziehung zu stellen sind, um etwaige Vollstreckungsmaßnahmen zu verhindern.
Wir vertreten Sie in sämtlichen Angelegenheiten vor den Finanzbehörden sowie Finanzgerichten und erheben Revisionsklagen sowie Nichtzulassungsbeschwerden vor dem Bundesfinanzhof (BFH).
Dabei stellen wir die notwendigen Anträge für Sie und begründen diese unter Heranziehung der aktuellen Rechtsprechung.

Betriebsprüfung

Die Ankündigung einer Betriebsprüfung ist für den Steuerpflichtigen immer sehr unangenehm und kann zu einer sehr hohen Steuernachzahlung führen.
Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, im Rahmen einer Betriebsprüfung gut vertreten zu werden und als Steuerpflichtiger seinen Mitwirkungspflichten nachzukommen.
Im Rahmen einer Betriebsprüfung können verschiedene Probleme aufkommen, die von der Tätigkeitsbranche des Steuerpflichtigen abhängen.
In den sogenannten „Bargeldbranchen“ ist es sehr wichtig, ein ordnungsgemäßes Kassenbuch zu führen, welches den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Bereits kleine Mängel in der Kassenbuchführung berechtigen das Finanzamt, auf der Grundlage des § 162 AO eine Schätzung vornehmen.
Aus diesem Grund muss die Buchführung so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen lückenlos, vollständig und zeitgerecht erfasst worden sein. Darüber hinaus dürfen die Kassenaufzeichnungen nicht manipulierbar sein und die Kassensturzfähigkeit muss gewährt sein.
Weitere Probleme, die sich im Rahmen einer Betriebsprüfung ergeben können, sind die mangelnde Anerkennung von Betriebsausgaben.
Dieses Problem kommt in der Baubranche regelmäßig vor, in welcher zum Beispiel sg. Abdeckrechnungen in die Buchführung gelangen und zu einem geringeren Gewinn führen und geringere Steuerschulden entstehen. Sollten bestimmte Auftraggeber sich für die Finanzverwaltung oder Steuerfahndung als sg. „Scheinfirmen“ herausstellen, so wird das Finanzamt diese Betriebsausgaben nicht anerkennen und den Gewinn entsprechend erhöhen. Sollte eine tatsächliche Zusammenarbeit stattgefunden haben, so ist der Steuerpflichtige in der Beweispflicht hierfür und hat dem Finanzamt entsprechende Nachweise vorzulegen.

Sollte ein Betriebsprüfer im Rahmen einer Betriebsprüfung Mängel feststellen, so ist es maßgeblich, ein Prüfungsergebnis zu erzielen, welches rechtlich vertretbar ist. Auch sollten die hieraus resultierenden verschiedenen Steuern zahlbar sein.
Aus diesem Grund sollten Sie von dem Recht auf Durchführung einer Schlussbesprechung immer Gebrauch machen.

Die steuerrechtlichen Probleme im Rahmen einer Betriebsprüfung sind immer dieselben. Wichtig ist es, die Prüfungsfeststellungen des zuständigen Finanzamtes ernst zu nehmen und die beanstandeten Punkte für die Zukunft zu ändern. Denn das Finanzamt kann alle paar Jahre wiederkommen und Folgeprüfungen durchführen.
Wir sind auf Betriebsprüfungen spezialisiert und vertreten Sie nach bestem Gewissen im Rahmen einer Betriebs- oder Umsatzsteuer- Sonderprüfung vor dem Finanzamt.

Erbschaftsteuerrecht

Im Todesfall haben sich die Erben noch bevor sie ihre Trauer ausleben können, mit vielen organisatorischen und bürokratischen Aufgaben zu befassen. Hierbei muss erstmal festgestellt werden, was alles zum Nachlass gehört und auch entschieden werden, ob man die Erbschaft annimmt. Es ergeben sich hier aber nicht nur erbrechtliche Fragen, sondern auch steuerrechtliche Fragen, wenn man die Erbschaft annimmt, mit welchen ein Laie kaum vertraut ist.

So stellen sich beispielsweise die Fragen, ob, wann und in welcher Höhe eine Erbschaftssteuer für die Erben anfällt, wenn sie Vermögen (Immobilien oder Geld) erben.
Hier differenziert das Erbschaftssteuergesetz nach Steuerklassen, welche sich nach dem Verwandtschaftsgrad richten und sieht für die jeweiligen Steuerklassen verschiedene Freibeträge vor.
Auch ist der Laie in diesen Fällen im Umgang mit dem Finanzamt überfordert und weiß nicht, ob und was genau gegenüber dem Finanzamt anzuzeigen ist. Auch bei der Aufforderung durch das Finanzamt, eine Erbschaftssteuererklärung abzugeben, sind viele Erben überfragt.
Dies gilt insbesondere bei Fällen mit Auslandsbezug, z.B. wenn eine Immobilie aus dem Ausland vererbt wurde. Hier stellt sich die Frage, ob dies in Deutschland versteuert und in einer Erbschaftssteuererklärung angegeben werden muss.

Weitere Fragen ergeben sich für Erben, wenn Schwarzgeld im Nachlass aufgefunden wird. Schwarzgeld ist mit dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung dem Finanzamt gegenüber anzuzeigen. Andernfalls macht man sich auch als Erbe wegen einer Steuerhinterziehung strafbar.

Entsprechend sollten sich Erben, wenn sie Vermögen erben, umfassend beraten lassen.
Nichts anderes gilt, wenn sie einen Erbschaftssteuerbescheid erhalten und diesen nicht zahlen können. Wir vertreten Sie in allen erbschaftsteuerlichen Angelegenheiten gegenüber dem Finanzamt.

Schenkungssteuerrecht

Die Schenkungssteuer ist weitgehend dem Erbrecht gleichgestellt und im Erbschaftssteuergesetz geregelt.
Im Falle der Schenkung einer Immobilie fällt keine Grunderwerbsteuer an. Jedoch kann eine Schenkungssteuer entstehen.
Hier differenziert das Gesetz wie im Erbschaftsteuerrecht nach den Steuerklassen, für welche jeweils unterschiedliche Freibeträge existieren.
Bei der Schenkung von Immobilien, welche das zu Wohnzwecken genutzte Familienheim betreffen, ist maßgeblich ob eine Schenkung iFe. Schenkung unter Lebenden oder Schenkung von Todeswegen erfolgt.
Bei einer Schenkung von Todes Wegen ist zu beachten, dass wie im Erbfall eine Weiternutzung von mind. 10 Jahren erfolgen muss. Sollte das Familienheim innerhalb von 10 Jahren nach dem Erwerb nicht zu Wohnzwecken selbst genutzt werden, so fällt die Steuerbefreiung mit Wirkung für die Vergangenheit weg.
Bei der Schenkung von Todeswegen an Kinder ist zu berücksichtigten, dass die Wohnfläche nicht mehr als 200 m2 betragen darf und der übersteigende Teil der Erbschaftssteuer unterliegt.
Im Falle der Absicht einer Schenkung sollten Sie sich vorab rechtlich beraten lassen und prüfen lassen, ob eine Schenkungssteuer entsteht und welche weiteren zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, um diese zu minimieren.

Internationales Steuerrecht

Das internationale Steuerrecht ist nicht nur für Privatpersonen mit internationalen Sachverhalten relevant, sondern ist auch für viele Unternehmen, welche im Rahmen der zunehmenden Globalisierung, international agieren, besonders wichtig.
Um eine doppelte Besteuerung durch die beteiligten Staaten zu vermeiden, gibt es die Doppelbesteuerungsabkommen mit verschiedenen Staaten.

Zollrecht

Auch Einfuhr- und Ausfuhrabgaben (insbesondere Zölle) sind gemäß der Abgabenordnung den Steuern gleichgestellt. Werden diese nicht abgeführt, so liegt eine Zollhinterziehung vor, welche wie die Steuerhinterziehung nach § 370 AO strafbar ist.

Steuerstrafrecht

Die Steuerfahndung kann über verschiedene Wege von Steuerstraftaten Kenntnis erlangen und entsprechende Ermittlungsverfahren einleiten und auch Durchsuchungen in den Geschäftsräumlichkeiten und der Wohnung durchführen.
In solchen Fällen sollte umgehend ein Rechtsanwalt beauftragt werden, der auch mit der Materie des Steuerrechts vertraut ist.
Es sollte auf keinen Fall eine Einlassung erfolgen, sondern vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht werden. Es besteht keine Rechtspflicht, sich zu erklären oder gewisse Umstände zu erläutern. Dies kann sich nachteilig auf das Steuerstrafverfahren auswirken.
Eine etwaige Einlassung sollte nur über einen Rechtsanwalt erfolgen. Die Verteidigungsstrategie ist mit einem Rechtsanwalt abzustimmen.
Auch Mitarbeiter, die sich während der Durchsuchung in den Geschäftsräumlichkeiten befinden, müssen keine Aussagen machen.

Das Steuerstrafverfahren wird stets von einem Besteuerungsverfahren begleitet, in welchem die zuständige Finanzbehörde aufgrund der Feststellungen der Steuerfahndung geänderte Steuerbescheide erlässt und den Steuerpflichtigen auch noch vor Beendigung des Steuerstrafverfahrens zur Zahlung auffordert.
Da die Verteidigung im Steuerstrafrecht hoch spezialisiertes Fachwissen auf dem Rechtsgebiet des Steuerrechts verlangt, sind wir aufgrund unserer Expertise der richtige Ansprechpartner für Sie.
Wir vertreten Sie in beiden Verfahren aus einer Hand, so dass Sie von einer effizienten Vertretung profitieren.

Selbstanzeige

Eine Selbstanzeige ist strafbefreiend. Sollten Sie eine Selbstanzeige machen wollen, so wird geraten, dies nur über einen fachkundigen Rechtsanwalt tun.
Denn wer Fehler bei einer Selbstanzeige macht, kann trotzdem strafrechtlich belangt werden.
Zu beachten ist hierbei, dass der steuerrelevante Sachverhalt im Falle einer Selbstanzeige vollständig angezeigt werden muss.
Sollte bereits eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt angekündigt werden, so ist es bereits zu spät für eine Selbstanzeige.