Gebühren

Der Gang zum Anwalt ist mit Kosten verbunden. Der Mandant sollte sich im Hinblick auf die entstehenden Kosten und das Kostenrisiko die Beauftragung des Anwalts sorgfältig überlegen.

Die Gebühren eines Rechtsanwalts sind in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt. Die Gebühren richten sich in der Regel nach dem Gegenstandswert.
Abweichende Vereinbarungen können im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften beispielsweise in Form einer Zeit- oder Pauschal- Honorarvereinbarung getroffen werden.

Für Personen, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, für die Kosten eines Gerichtsverfahrens aufzukommen, besteht die Möglichkeit, unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 114 ZPO Prozesskostenhilfe zu beantragen. Hier werden die eigenen Anwaltskosten vom Staat getragen. Damit soll der Grundsatz des effektiven Rechtschutzes nach Art. 19 IV GG gewährleistet werden.

Der eigene Anwalt kann trotz der Befreiung von den eigenen Anwaltskosten den sg. Differenzbetrag dennoch von seinem Mandanten verlangen.

Sofern eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, können die entstehenden Anwaltskosten von dieser übernommen werden.
Sofern hier eine Eigenbeteiligung vereinbart ist, ist der hierfür vereinbarte Betrag vom Mandanten zu tragen.